Ehrungsrichtlinien Landesverband Badischer Imker e.V
(vom 18.11.2023, in Kraft getreten am 01.01.2025)
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. D.I.B.-Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
nach 15 Jahren Mitgliedschaft: D.I.B.-Ehrennadel in Bronze
nach 25 Jahren Mitgliedschaft: D.I.B.-Ehrennadel in Silber
nach 40 Jahren Mitgliedschaft: D.I.B.-Ehrennadel in Gold
Ehrennadeln und Urkunden können an verdiente Mitglieder nach kürzerer Frist vergeben werden. Darüber entscheidet der Vorstand des Mitgliedsverbandes bzw. des betreffenden Imkervereins. Den Antrag auf Ehrung stellt der Vereinsvorsitzende mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin bei der Geschäftsstelle.
2. Ehrenmitglied des Landesverbandes
Für eine Mitgliedschaft von 50 Jahren im Landesverband Badischer Imker e. V. kann die Ernennung zum Ehrenmitglied des Landesverbandes erfolgen. Das Ehrenmitglied ist vom Beitrag des Landesverbandes freigestellt. Falls das Mitglied noch nicht sein 80. Lebensjahr erreicht hat, werden die DIB-Beiträge vom Landesverband übernommen.
Den Antrag auf Ehrung stellt der Vereinsvorsitzende mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin bei der Geschäftsstelle.
3. Verdienstnadel des Landesverbandes
3.1 Verdienstnadel des LV in Silber
Für besondere Verdienste im Ehrenamt und mindestens:
10 Jahre - Vereinsvorsitzender
15 Jahre - stellv. Vereinsvorsitzender
15 Jahre - Vereinsrechner
15 Jahre - Schriftführer des IV
Den Antrag auf Ehrung mit Nachweis der Voraussetzungen stellt 8 Wochen vor der Ehrung:
für Vereinsmitglieder - der Vereinsvorsitzende
für Vereinsvorsitzende - der Kreisvorsitzende
3.2 Verdienstnadel des LV in Gold
Für besondere herausragende Verdienste im Ehrenamt und mindestens:
20 Jahre - Vereinsvorsitzender
25 Jahre - stellv. Vereinsvorsitzender
25 Jahre - Vereinsrechner
25 Jahre - Schriftführer
10 Jahre - Vorstandsmitglied des LV
Den Antrag auf Ehrung mit Nachweis der Voraussetzungen stellt 8 Wochen vor der Ehrung:
für Vereinsmitglieder - der Vereinsvorsitzende
für Vereinsvorsitzende - der Kreisvorsitzende
für Vorstandsmitglieder des LV - der LV-Präsident oder ein Vorstandsmitglied des LV
Die Verleihung der Verdienstnadeln sollte auf einer Vereins- oder Kreisversammlung erfolgen. Vereinsvorsitzende und Mitglieder des LV-Vorstandes werden auf der Vertreterversammlung des Landesverbandes geehrt.
4. Weitere Ehrungen
4.1 Vereinsvorsitzende können nach über 30-jähriger Vereinsführung vom Verband mit dem Bild der „Bienenfreund“ oder einem Glaspokal ausgezeichnet werden.
Den Antrag stellt der Kreisvorsitzende mindestens 8 Wochen vor der Ehrung bei der Geschäftsstelle. Die Verleihung erfolgt nach Beschluss des Landesverbandsvorstandes anlässlich einer Vertreterversammlung des Landesverbands.
4.2 zusätzliche Ehrung ab 60 Jahren Mitgliedschaft
DIB-Urkunde für Ehrungen ab > 60-jähriger Mitgliedschaft: Zusätzliche Ehrung nach der Ehrenmitgliedschaft. Die tatsächlichen Jahre der Mitgliedschaft können eingetragen werden.
Den Antrag auf Ehrung stellt der Vereinsvorsitzende mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin, die Ehrung findet auf einer Vereins- oder Kreisversammlung statt.
5. Urkunde des Landesverbands für das Jubiläum des Imkervereins
5.1 Auf Wunsch des Vereins kann der Landesverband eine gerahmte Urkunde in DIN A 3 für ein Vereinsjubiläum ab 100 Jahre ausstellen.
Die Urkunde muss mindestens 8 Wochen vor der Ehrung bei der Geschäftsstelle bestellt werden. Die Ehrung erfolgt an der Jubiläumsfeier des Vereins, falls gewünscht, durch ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Landesverbands. Die Kosten trägt der Landesverband.
6. Ehrungen durch den Imkerverein/Kreisimkerverband
Jeder Imkerverein oder Kreisimkerverband hat die Möglichkeit, verdiente Mitglieder vereins- oder kreisintern nach eigenen Regeln zu ehren, z. B.:
- Ernennung zum Ehrenmitglied des Imkervereines
- Ernennung zum Ehrenvorsitzenden des Imkervereines/Ehrenkreisvorsitzenden
Präsente (Vorschläge):
- „Bienenfreund“ - Hans-Thoma-Bild
- Buchgeschenk
- Glaspokal, graviertes Weizenglas
- Geschenkkorb u. ä.
Die Kosten für diese Ehrungen trägt der Imkerverein/Kreisimkerverband.
Außerordentliche Ehrung des Landes:
7. Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg
Der örtliche Imkerverein bzw. der Imkerkreisverband hat die Möglichkeit, beim Bürgermeister des Wohnorts des zu Ehrenden die Auszeichnung anzuregen. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Landesehrennadel beim Staatsministerium ist also der Bürgermeister der Heimatgemeinde des zu Ehrenden, durch den die Ehrennadel auch ausgehändigt wird.
Langjähriger ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder auf Kreisebene an hervorgehobener Stelle, z. B. als Vereinsvorsitzender/Kreisvorsitzender. Eine Mindestdauer von 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit ist ebenso Voraussetzung wie das aktive Engagement im Ehrenamt.
Das Engagement kann durch den Ministerpräsidenten mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg gewürdigt werden.
Die vorgenannten Richtlinien wurden vom Gesamtvorstand des Landesverbandes am 10.06.1994 beschlossen und ergänzt am 04.02.1995 und 02.01.2015, aktualisiert am 18.11.2023.