Datenschutzordnung
Präambel
Den Verein trifft die Pflicht, die Grundzüge der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung schriftlich festzulegen.
Diese entsprechenden Datenschutzregelungen können entweder in die Vereinssatzung aufgenommen oder in einem gesonderten Regelwerk niedergelegt werden.
Die Datenschutzordnung wird da die Vereinssatzung nichts anderes bestimmt, vom Vorstand beschlossen werden und muss nicht die Qualität einer Satzung haben.
Der Landesverband Badischer Imker e.V. erlässt hiermit durch den vertretungsberechtigten Vorstand eben diese Datenschutzordnung.In der Datenschutzordnung orientieren bzw. richtet sich in ihrem Aufbau am Weg der Daten von der Erhebung über die Speicherung, Nutzung, Verarbeitung (insbesondere Übermittlung) bis zu ihrer Sperrung und Löschung, aus.
In der Datenschutzordnung wird konkret dargelegt, welche Daten, welcher Personen (z.B. Vereinsmitglieder, Teilnehmer an Veranstaltungen oder Lehrgängen, Besucher von Veranstaltungen) für welche Zwecke verwendet werden, ggf. auch, ob Vordrucke und Formulare zum Einsatz kommen.
Die Grundlage der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung bildet die DSGVO und das BDSG neue Fassung, sowie die notwendigen, angrenzenden und ergänzenden Rechtsbestimmungen und Gesetze.
Die DS-GVO bzw. das BDSG machen die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten vielfach von Interessenabwägungen abhängig oder stellen sie unter den Vorbehalt der Erforderlichkeit.
Im Interesse der Rechtssicherheit werden diese abstrakten Vorgaben soweit irgend möglich konkretisiert und durch auf die Besonderheiten und Bedürfnisse des Vereins angepasste eindeutige Regelungen ausgeführt.
Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Durchführung innerhalb unserer Mitgliedschaften, sonstiger Dienstleistungen, vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen ist es erforderlich, personenbezogene Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Hierfür haben wir für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt:
Verantwortliche Stelle:
Landesverband Badischer Imker e.V. , Untertal 13 , 77736 Zell a.H.-Oberentersbach , info@badische-imker.de , Telefon + 49 7835 – 540 1066
Zwecke, für die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden
Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke Ihrer Anfragen, Informationen oder zur Erfüllung von Mitgliedschaften, sonstiger Dienstleistungen, vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen oder für organisatorische Zwecke für Kurse an den Imkerschulen erhoben, verarbeitet und genutzt.
Im Rahmen der Erbringung Ihrer Mitgliedschaft und unserer Dienstleistungen werden Daten über ihre Person benötigten personenbezogenen Daten erhoben, erfasst, gespeichert, verarbeitet, abgefragt, genützt, übermittelt usw. Insgesamt spricht man hier von der in „Verarbeitung ihrer Daten“. Der Begriff der Verarbeitung bildeten Oberbegriff für alle unsere Tätigkeiten.
Die Verarbeitung ihrer Daten in unserem Hause ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt und sie als Mitglied, Interessent, als Betroffener allgemein in einer vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahme erforderlich ist, Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben, oder nach einer Interessensabwägung dies möglich erscheint.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auch im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung Ihrer Mitgliedschaft, weiterer Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf interdisziplinäre Möglichkeiten. Daneben werden durch uns entsprechende Dokumentationen zu Ihrer Person erstellt und verarbeitet und es erfolgen Verarbeitungen zu Qualitätssicherungsgründen.
Neben der vertragsbasierenden und wissensbasierten Verarbeitungen bedarf es auch einer verwaltungsmäßigen Abwicklung Ihrer Anforderungen, Anfragen und Aufträge. Dies bringt bedingt im Wesentlichen die Verarbeitung ihrer Daten zur Abrechnung der für sie erbrachten Leistungen, aus Gründen des Controlling/der Rechnungsprüfung, zur Geltendmachung, Ausübung sowie zur Verteidigung von Rechtsansprüchen, usw.
Obligatorisch sind hierzu folgende Daten:
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Weiterführende Daten zur Mitgliedschaft oder vertraglicher Erfüllungen werden von Ihnen in freiwilligen Einwilligungserklärungen übergeben. Vom Inhalt her sind diese Daten individuell je nach gewünschtem Leistungsumfang notwendig.
Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte.
Die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben aber für einen Mitgliedschaft oder Vertragsabschluss erforderlich, da ohne die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten eine Leistungserbringung durch den Verein nicht möglich ist.
Von wem erhalten wir Ihre Daten?
Alle entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich -sofern möglich -bei Ihnen selbst. Sofern von Ihnen gewünscht und beauftragt erheben wir auch zur Durchführung unserer Leistungen mit Daten bei Dritten.
Speicherdauer, wie lange werden die Daten der Betroffenen gespeichert:
Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft verarbeiten und aufbewahrt.
Der Landeverband Badische Imker e.V. speichert die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesamten Mitgliedschaft mitgeteilt werden nach Interessenabwägung über das Ende des konkreten Mitgliedschaft hinaus, und überführt die Daten gegebenenfalls in das historische Archiv des Vereins. Das Mitglied kann der Speicherung zu jederzeit für die Zukunft wiedersprechen.
Buchhaltungsdaten werden für eine Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden die Daten grundsätzlich gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, in denen Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren anhängig sind, für die betreffenden Daten benötigt werden.
Betroffenenrechte: Ihnen stehen sogenannte betroffenen Rechte zu, d. h. die Rechte die Sie im Einzelfall als betroffene Person ausüben können. Diese ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen der EU-DSGVO, die auch in Deutschland gilt.
Auskunft: Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. (Art. 15 DSGVO)
Berichtigung: Von nachweislich unrichtig erhobenen Daten (Art. 16 DSGVO)
Löschung: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Besondere Löschgründe liegen Insbesondere dann vor, wenn die Daten zu diesem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden nicht mehr erforderlich sind. (Art. 17 DSGVO).
Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten. Dies bedeutet, dass ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken (Art. 18 DSGVO).
Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, gemäß Art. 21 DS GVO. Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen.
Datenübertragbarkeit: Sie haben ein Recht auf Übertragbarkeit, d. h. Ihre Daten müssen Ihnen in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden. (Art. 20 DS GVO
Auftragsdatenverarbitung
Die Regelung und Auflistungen, welche Daten zu welchem Zweck im Wege der Auftragsdatenverarbeitung verarbeitet werden, werden in jeweils eigenen Anlagen zu diesem Regelwerk erläutert und ergänzt, gemäß der Spezifikationen zur Auftragsverarbeitung von Daten nach Art. 28 der DSGVO. Für jeden Auftragsverarbeiter ist ein eigener AV Vertrag abzuschließen. Ein AV Vertrag ist immer dann abzuschließen, wenn der Verein einen externen Dienstleister beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten für den Verein (Hauptverantwortlicher) zu verarbeiten. Verein und Auftragnehmer sind gemeinsam Verantwortliche.
Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit einer erteilten Einwilligung, bei Verarbeitung mit Art. 6 Abs. 1 a o. Art. 9 Abs. 2 a. Sie haben zu jederzeit das Recht der Widerrufsmöglichkeit einer erteilten Einwilligung für die Zukunft.
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen:
Unabhängig davon, dass es Ihnen auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus Art. 77 EU Datenschutz-Grundverordnung. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen.
Mitgliederdaten –ergänzende Grundsätze zur Verarbeitung von Mitgliederdaten
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Landesverband Badischer Imker e.V. nach den Richtlinien der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neue Fassung seit 25.Mai 2018).
Datenschutzrechtliche Unterrichtung
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO).
Einwilligungen
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten, hierzu zählen auch Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, SocialMedia Plattform des Vereins) wird bei Bedarf und soweit notwendig, eine separate Einwilligung eingeholt.
Beitritt zum Verein
Mit dem Mitgliedsantrag bzw. dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf. Diese Daten sind obligatorische Daten, ohne deren Erhebung und Verarbeitung eine Mitgliedschaft nicht möglich ist.
Vor- und Zuname (Pflichtfelder)
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) (Pflichtfelder)
Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) (Pflichtfelder)
Geburtsdatum (Pflichtfeld)
Anzahl der Bienenvölker (Pflichtfeld)
Bankverbindung (freiwilliges Feld)
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet. Mitgliedernummer OMV.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet auch auf den privaten Endgeräten der Funktionsträger (Berechtigten) des Vereins als Verantwortlichem statt. Die Funktionsträger gewähren dem Verein die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Daten der Betroffenen vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt sind.
Weiterhin werden die personenbezogenen Daten in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Betroffene werden von dem Verein nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, welches der Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins-bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Finanzbuchhaltung und oder die Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland betreffend einzuordnen sind, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Als Mitglied des Deutschen Imkerbundes e.V. (nachfolgend DIB) ist der Verein verpflichtet, Adressdaten, Absolvierung des Honigkurses und die Völkerzahl der Mitglieder, diesem über die OMV- Verwaltung Zugriff zu gewähren. Dies geschieht nur zu Zwecken der Gewährstreifen-Bestellung für die Honiggläser des DIB.
Die Datenweitergabe an den DIB , einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
Die Übermittlung kann auch zum Zwecke von Ehrungen erfolgen. Ehrungen und Jubiläen sind obligatorische Anfordernisse im Verein an seine Mitglieder. Gegen die Übermittlung oder Veröffentlichung von Daten der betroffenen zu Ehrungszwecken kann der Betroffen zu jederzeit für die Zukunft widersprechen.
Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten: Vor-und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes), Qualifikationen (z.B. Prüfungen,) Datum Beitritt zur Mitgliedschaft, Mitwirkung in Organen und Gruppierungen des Vereins.
Bei Betroffenen mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten Verband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins. Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
Pressearbeit
Der Verein informiert die Presse, Verbandszeitschrift(en) und sonstige Medien des Vereins über Ergebnisse und besondere Ereignisse der Vereinsarbeit, seiner Mitglieder und Betroffener. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins und in den folgenden sozialen Medien des Vereins veröffentlicht:
Website des Verein: badische-imker.de
Soziale Medien nicht
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den DIB von dem Widerspruch des Mitglieds.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten wie folgt bekannt:
- der Vereszeitschrift „Bienen&Natur“
- der Vereins-Website „badische-imker.de“
- Teil in der örtlichen Presse
Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten / Betroffenendaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen.
Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am widersprochenen Medium.
Mitgliederverzeichnisse
werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
Diese Funktionträger werden auf unserer Homepage „badische-imker.de“ unter Verband > Geschäftsführender Vorstand und Kreisvertreter, soweit in seinem Vertretungsbereich erforderlich, näher beschrieben.
Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Diese Versicherung erfolgt in schriftlicher Form an Eides Statt. Ohne diese Verpflichtung ist eine Herausgabe nicht möglich.
Kooperationen mit Unternehmen (Sponsoring)
Der Verein hat keine Kooperationsabkommen abgeschlossen.
Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Mitgliedern oder von Veranstaltungsteilnehmern auf der Webseite des Vereins oder in der Verbandszeitschrift
Rechtmäßigkeit (Art. 6 DSGVO)
Die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Vereinsmitglieder, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Personen abgelichtet sind, stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die nur gestützt auf eine Rechtsgrundlage (a) oder mit der Einwilligung der betroffenen Personen (b) erfolgen darf.
a) Berechtigte Interessen des Vereins (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO / §23 Kunsturhebergesetz (KUG))
Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen auf der Webseite des Vereins mit dem Ziel, die Außendarstellung zu fördern und über stattgefundene Veranstaltungen zu informieren, stellt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Vereins dar.
Als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Verein kommt demnach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO in Frage. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn sie für die Erreichung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte/Grundfreiheiten der Betroffenen dem Veröffentlichungsinteresse entgegenstehen.
Bei dieser Abwägung kann auf die Bewertungsgrundsätze nach dem Kunsturhebergesetz zurückgegriffen werden, wonach die Veröffentlichung von Fotos auch ohne Einwilligung der Betroffenen insbesondere dann zulässig ist, sofern die Bilder bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgenommen worden sind oder die abgebildeten Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Dabei darf jedoch kein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt werden.
Ebenfalls sind die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person, die auf ihrer Beziehung zum Verantwortlichen beruhen, zu berücksichtigen. Kann also der Betroffene angesichts der Umstände der Datenerhebung damit rechnen, dass eine Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos zur Verwirklichung der Vereinsziele erfolgt, spricht dies für eine zulässige Datenverarbeitung.
Der Verein informiert und weist hin, in transparenter Form im Sinne des Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung und die Betroffenenrechte, beispielsweise durch eine deutliche Hinweisbeschilderung und vorab erfolgende Ankündigung, (siehe Punkt 2.).
Schutzwürdige Belange der Betroffenen, insbesondere bei Kindern
Ob Interessen oder Grundrechte der Betroffenen das Veröffentlichungsinteresse überwiegen, ist immer anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls durch den Verein festzustellen.
Insbesondere diffamierende Ablichtungen oder Fotos von Situationen, die Rückschlüsse auf sensible Daten (Art. 9 DSGVO, Gesundheitsdaten, Sexualleben, Religionsdaten) zulassen, werden ohne Einwilligung nicht zulässig veröffentlicht werden.
Auch die Interessen von Kindern sind nach dem Wortlaut der DSGVO besonders schutzwürdig, weshalb Fotos mit Kindern regelmäßig, vor allem dann, wenn eine Veröffentlichung auf einer Webseite erfolgen soll, nur mit Zustimmung der Vorsorgeberechtigten weiterverbreitet werden sollten.
Die abgebildeten Personen haben nach Art. 21 DSGVO die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie erkennbar sind, zu widersprechen. Der Widerspruch wirkt ab dem Zeitpunkt, an dem er eingelegt wird.
Sobald also eine abgebildete Person einen Widerspruch erklärt hat, sollte eine Veröffentlichung der Bildaufnahme nicht weiter vorgenommen werden, sofern der Verein keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Veröffentlichung nachweisen kann.
b) Einwilligung (Art. 7 DSGVO)
Kann die Veröffentlichung von Fotos nicht auf eine Rechtsgrundlage wie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO gestützt werden, kann diese nur nach erklärter Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.
Die Einwilligung ist von anderen Willenserklärungen zum Beispiel im Aufnahmeantrag, klar zu unterscheiden.
Die Einverständniserklärung für das Mitglied erfolgt in einer so leicht formulierten, verständlichen und klaren Sprache, dass der Betroffene in die Lage ist, die Reichweite seiner Willensbekundung und den damit verbundenen Datenumgang einschätzen zu können.
Die Einwilligung bedarf zwar nicht der Schriftform, jedoch muss der Verein nachweisen können, dass die abgebildeten Personen ihre Einwilligung erteilt haben. Sollte also aus Praktikabilitätsgründen die Einwilligung mündlich erteilt worden sein, so sollte sich der Verein dies in der Regel im Nachgang schriftlich bzw. elektronisch von dem Betroffenen bestätigen lassen.
Die Einwilligung ist jederzeit wiederrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). In Falle des Widerrufs werden Bildmaterial, auf denen der Betroffene abgelichtet ist, nicht weiter veröffentlicht und werden von der Vereinswebseite zu entfernen. Dies ist in gedruckten Medien nur für die Zukunft (Neuauflage) möglich.
Informationspflichten des Vereins (Art. 12 ff. DSGVO)
Der Verein weist bei Veranstaltungen transparent auf die geplante Datenverarbeitung (Bildaufnahmen) hin.
Der Inhalt der Informationspflichten ergibt sich hierbei aus Art. 13 DSGVO.
Es wird insbesondere auf den Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage die Bildaufnahmen an welcher Stelle veröffentlicht werden sollen.
Insbesondere muss auf die Rechte des Betroffenen und der Möglichkeit, des Widerspruchs der Veröffentlichung (Art. 21 DSGVO), hingewiesen werden.
Dieser Hinweis erfolgt im Regelfall durch entsprechende Beschilderung.
Hierbei werden die Hinweisschilder am Eingang zum Veranstaltungsraum angebracht und bereits im Vorfeld einer Veranstaltung durch Ankündigung darauf hingewiesen.