Honigverordnung
Deutsche Honigverordnung
Hier können Sie die Honigverordnung ansehen oder als PDF-Datei herunterladen.
Honigverordnung >>
Bisher konnte man einen Honig mit einer botanischen Sorte bezeichnen, wenn er vollständig oder überwiegend Nektar oder Honigtau dieser Pflanze enthielt.
Bisher hat man "überwiegend" mit "über 50 %" definiert.
Nach dem neuen Kommentar zur Honigverordnung gilt ab sofort die Regelung, daß mindestens 60 % einer Sorte enthalten sein muss, wenn man sie deklarieren will.
Genaue Ausführung zum Thema Sortenhonig sind hier >> und Leitsätze für Honig hier >> von Dr. von der Ohe zu lesen.
Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben >>
DIB-Honigrichtlinien
Die Richtlinien zur Nutzung der Honiggläser, Deckel mit Einlagen und Gewährstreifen, des Deutschen Imker Bundes, ist in den DIB-Honigrichtlinien>> festgelegt.
Unter anderem ist ein Honiglehrgang, der den Anforderungen des DIB entspricht, zwingend erforderlich.
In Baden finden an den Imkerschulen und auch in verschiedenen Imker-Vereinen solche Lehrgänge statt.