Betriebsregistrierung
Gemäß § 1a AGOZ Bienenseuchenverordnung >> müssen Ihre Bienenvölker bei der zuständigen Veterinärbehörde mit einem Tierhalterantrag für Baden-Württemberg >> (am PC ausfüllbar) gemeldet werden. Sie erhalten danach kostenlos eine zwölfstellige Betriebsnummer.