Telefon: 07835 540 1066

Lizenz-/Zeichennutzungsvertrag

Das  Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg fördert den Absatz von Agrarprodukten aus Baden-Württemberg durch das „Qualitätszeichen Baden-Württemberg“. Mit dem Zeichen als rechtlich geschützte Marke werden besonders festgelegte Herkunfts- und Qualitätseigenschaften den Verbrauchern und dem Handel verdeutlicht und garantiert.

Seit 2015 erfüllt der Honig mit dem QZ B-W die Anforderungen an die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“.

Imkerinnen und Imker können dieses Zeichen für die Vermarktung des Honigs aus Baden-Württemberg nutzen, sofern sie zertifizierte Zeichennutzer sind.
 

Wie wird man Zeichennutzer?

  1. Vor Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages wird der Imkereibetrieb einer Vor-Ort-Kontrolle durch eine zertifizierte Untersuchungsstelle unterzogen (anteilige Kosten 100,00 Euro).
     
  2. Nach Vorliegen des positiven Befundes der Untersuchungsstelle schließt der Landesverband als Lizenznehmer mit dem Imkereibetrieb einen Zeichennutzungsvertrag ab.
     
  3. Die Kosten für die Nutzung des Zeichens hat der Zeichennutzer zu tragen (100,00 EuroKostenanteil für die Vor-Ort-Kontrolle und eine jährliche Kontrollkostenumlage von 20,00 Euro).
     
  4. Wer sich für den Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages interessiert, wendet sich an die Geschäftsstelle des Landesverbandes Badischer Imker e. V.
     
  5. Wer über einen gültigen Zeichennutzungsvertrag verfügt, kann das QZ B-W direkt auf seine Honigetiketten drucken lassen. Dies gilt auch für die Gewährverschlüsse des Deutschen Imkerbundes e. V. Druckbestätigungen erteilt der Landesverband als Lizenznehmer des QZ B-W.
     
  6. Zeichennutzer können preisgünstiges Werbematerial für Honig erhalten. Bestellformular hier >>.
    Über info(at)mbw-net.de kann ein Passwort angefordert werden, um online zu bestellen.
     

Hier >> finden Sie die Programmbestimmungen für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg
 

Bestellung von DIB-Gewährverschlüssen

Echter Deutscher Honig ist das eingetragene Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e. V.. Imker und Imkerinnen, die ihre Honiggläser mit dem Gewährverschluss des Deutschen Imkerbundes e. V. versehen wollen, müssen Mitglied sein und einen Fachkundenachweis erbringen.
Zum Erlangen des Fachkundenachweises ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erforderlich. Details und Termine sind beim örtlichen Imkerverein, dem Landesverband oder einem Bieneninstitut zu erfahren.
Der Online-Kurs „Fachkundenachweis Honig“ gibt Ihnen die Möglichkeit der Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung. Sie können hier in Ihrem Tempo den Lernstoff erarbeiten. Im Abschlusstest können Sie Ihr Wissen prüfen. Der Online-Test ist nicht verbindlich und ersetzt nicht die Prüfung.
Bitte melden Sie sich kostenlos zum Kurs an: Anmeldung >>

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite >>.