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Honigverordnung


Deutsche Honigverordnung

Hier können Sie die Honigverordnung ansehen oder als PDF-Datei herunterladen.
Honigverordnung >>

Bisher konnte man einen Honig mit einer botanischen Sorte bezeichnen, wenn er vollständig oder überwiegend Nektar oder Honigtau dieser Pflanze enthielt.
Bisher hat man "überwiegend" mit "über 50 %" definiert.

Nach dem neuen Kommentar zur Honigverordnung gilt ab sofort die Regelung, daß mindestens 60 % einer Sorte enthalten sein muss, wenn man sie deklarieren will.

Genaue Ausführung zum Thema Sortenhonig sind hier >> und Leitsätze für Honig hier >> von Dr. von der Ohe zu lesen.
 

Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben >>

DIB-Honigrichtlinien

Die Richtlinien zur Nutzung der Honiggläser, Deckel mit Einlagen und Gewährstreifen, des Deutschen Imker Bundes, ist in den DIB-Honigrichtlinien>>  festgelegt.

Unter anderem ist ein Honiglehrgang, der den Anforderungen des DIB entspricht, zwingend erforderlich.

In Baden finden an den Imkerschulen und auch in verschiedenen Imker-Vereinen solche Lehrgänge statt.