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Honigschulung

Die vom DIB (Deutscher Imkerbund) angebotenen Honiggläser (30g, 250g oder 500g), eine Kombination aus Glas, Deckel, Deckeleinlage und Banderole, dürfen nur nach den DIB-Richtlinien Bestimmungen zu den Warenzeichen 2018 benutzt werden. 

Die Imkerin / der Imker muss, unter anderem,

  • Mitglied in einem Landesverband sein, der auch Mitglied des DIB ist.
  • eine Honigschulung nachweisen, die vom Landesverband anerkannt wird.
  • nach Aufforderung eine kostenlose Honigprobe zur Untersuchung bereitstellen. 

Honigschulungen finden in verschiedenen Vereinen im Verbandsgebiet Badischer Imker statt. Auch die beiden Imkerschulen in Heidelberg und Oberentersbach bieten diese Schulungen an. Unter Termine können Sie sich über Honigschulungen informieren. Diese Liste erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Vereinsvorsitzende haben oft auch Informationen darüber.